Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 beschlossen, der 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes ... zuzustimmen.
Damit war die letzte Hürde genommen. Die Verordnung erlangt mit der Verkündigung im Bundesanzeiger Gesetzeskraft. Für die Heilpraktikerschaft ist diese Verordnung von besonderer Bedeutung, dann sie bringt Klarheit für die evtl. Erstversorgung von Notfällen in der Praxis, in dem sie den Zugang zu 2 wichtigen Notfallmedikamenten möglich macht, die bisher unter uneingeschränkter Verschreibungspflicht standen.
In der VO heißt es jetzt:
b) Die Position „Dexamethason und seine Ester“ wird wie folgt gefasst:
„Dexamethason und seine Ester (verschreibungspflichtig Red.)
ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes “.
c) Die Position „Epinephrin“ wird wie folgt gefasst:
„Epinephrin (verschreibungspflichtig Red.): ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes “.
Und in der Begründung heißt es u.a.
Auf Grund dieser Neuregelung bedürfen die genannten Arzneimittel keiner ärztlichen Verschreibung, sofern sie bei den im Weiteren genannten therapeutischen Anwendungen angewendet werden. Für Dexamethasondihydrogenphosphat gilt dies im Hinblick auf Arzneimittel zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/-Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung bei anaphylaktischen Reaktionen; bezüglich Epinephrin gilt die Regelung für Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung bei anaphylaktischen Reaktionen.
Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte schreibt Herstellern von Komplexhomöopathika eine Dosierung vor, die häufig unterhalb der Wirkungsschwelle bleibt.
Dosis sola facit venenum: Allein die Dosis entscheidet, ob eine Substanz ein Gift ist oder ein Heilmittel. Dieses Zitat des Paracelsus aus seiner dritten defensio von 1538 zählt zu seinen meistzitierten und seit damals scheint sich die Frage nach der Wirksamkeit von arzneilichen Substanzen vor allem um die Frage zu drehen: Ab welcher Dosierung hört die Heilwirkung auf und setzt die Giftwirkung ein? Doch neben der Frage, ab welcher Dosishöhe eine Substanz für den menschlichen Organismus zu viel wird, gibt es auch die weniger diskutierte Frage, bis zu welcher Globuli- oder Tropfenzahl man ihm zu wenig gibt. Arzneireize, die zu schwach sind, verpuffen wirkungslos. Diese Frage ist nun auch seit mehreren Jahren Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung, die sich mittlerweile über mehrere Instanzen zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und einem Traditionsunternehmen der Naturheilkunde hinzieht.
Worum es geht
Ein Naturheilmittelhersteller beantragte für eines seiner homöopathischen Komplexmittel, das seit fast drei Jahrzehnten auf dem Markt ist und vielen Patienten spürbare Erleichterung bei Hirngefäßverkalkung mit Schwindel und Kopfschmerzen gebracht hatte, die Nachzulassung und erhielt sie. Doch dem Bescheid waren Auflagen beigefügt. Denn das BfArM schrieb dem Naturheilmittelhersteller vor, auf dem Beipackzettel in Zukunft eine neue Dosierung zu schreiben: „bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 5 Tropfen, ... bei chronischen Verlaufsformen 1 3 mal täglich je 5 Tropfen ...“. Begründung: diese Dosierungsvorschrift entspreche der von der Kommission D in 2002 verabschiedeten und 2003 überarbeiteten Dosierungsangabe für homöopathische Arzneimittel, für die keine präparatespezifischen Untersuchungen zur Dosisfindung vorliegen.“
Die Kommission berief sich im Wesentlichen auf Erfahrungen mit klassischer Hochpotenzhomöopathie und übertrug die für diese Homöopathieform gültigen allgemeinen Dosierungsempfehlungen auf ein Komplexhomöopathikum.
Der Naturheilmittelhersteller klagte 2004 gegen diese Auflage beim Verwaltungsgericht Köln mit der Begründung, die von ihm beantragte Dosierung orientiere sich an den Dosierungsempfehlungen selbiger Kommission D aus dem Jahre 1993. Diese damals höhere Dosierung habe im Wesentlichen auch den einschlägigen Erfahrungen entsprochen, sei von den Therapeuten grundsätzlich akzeptiert und entsprechend dem stets geltenden Vorbehalt „soweit nicht anders verordnet“ den individuellen Gegebenheiten der Patienten angepasst worden. Demgegenüber werde die neue, erheblich niedrigere Dosierungsempfehlung nicht nur von Therapeuten nicht akzeptiert, sie bleibe auch deutlich unterhalb der Wirkungsschwelle und sei fachlich nicht begründet, denn die Komplexmittelhomöopathie brauche erfahrungsgemäß eine andere, höhere Dosierung als die klassische Homöopathie.
Tropfenzahlen: ein Fall für drei Instanzen
Verwaltungsgericht Köln
Um die Behörde mit dem konzentrierten Wissen der Erfahrungsmedizin zu überzeugen, veranlasste die Fachgesellschaft Komplexhomöopathie e. V. eine große Fragebogenaktion unter Therapeuten, die seit vielen Jahren Tag für Tag komplexhomöopathische Arzneimittel in der Praxis einsetzen. Die Erhebung stützte sich auf 16 Jahre Einsatzerfahrung mit Komplexhomöopathie (Spannweite: 3 42 Jahre), im Schnitt wurden 37 Patienten/Woche behandelt und insgesamt 1.270 Erfahrungsjahre mit einem Pool von 2.619.452 Patienten ausgewertet.
Das Ergebnis: Komplexhomöopathika werden im Akutfall mit 5-mal täglich 17,1 Tropfen dosiert (Spannweiten: 1 bis 60 Tropfen pro Gabe, 1 bis 15 Gaben pro Tag). Die Tagesgabe betrug durchschnittlich 85,5 Tropfen. Von den genannten Dosierungen waren 111 Angaben als zufrieden mit dem therapeutischen Erfolg und nur 8 mit unzufrieden angegeben. Die Unzufriedenheit mit der Akut-Dosierung fand sich vor allem bei niedrigen Dosierungen wie z. B. 3 bis 8-mal täglich 1 bis 5 Tropfen, also bei Dosierungen, die sich in der Größenordnung der neuen Kommissionsrichtlinien bewegen.
Bei chronischen Verlaufsformen dosierten die Therapeuten im Durchschnitt mit 3-mal täglich 16,8 Tropfen (Spannweiten: 1 bis 60 Tropfen pro Gabe, 1 bis 10 Gaben pro Tag). Die Tagesgabe betrug durchschnittlich 50,4 Tropfen. Bei den genannten Dosierungen waren 110 Angaben als zufrieden mit dem therapeutischen Erfolg und 2 als unzufrieden angegeben. Auch hier resultierte die Unzufriedenheit mit der Dosierung aus einer zu geringen Tropfenzahl, die sich im Bereich von 1-mal täglich nur 1 bis 15 Tropfen bzw. 2 bis 3-mal täglich 6 bis 10 Tropfen bewegte. Die Studie belegte eindeutig: Komplexhomöopathische Arzneimittel brauchen eine bestimmte Mindestdosis, um wirksam zu sein. Soweit die Fakten, basierend immerhin auf den Verordnungserfahrungen bei mehr als zweieinhalb Millionen behandelter Patienten. Dennoch wies das Verwaltungsgericht Köln 2006 die Klage des Naturheilmittelherstellers ab und gab dem BfArM Recht. Begründung: Die neue, niedrigere Dosierungsempfehlung berücksichtige stärker als die Empfehlungen von 1993 das in der Homöopathie geltende Prinzip der möglichst kleinen Arzneimittelgabe. Man möchte die Regulationsfähigkeit des Organismus nicht überfordern, unbedingt das Risiko einer Arzneimittelprüfung vermeiden, die Überlagerung der Symptomatik der Primärerkrankung durch eine Prüfsymptomatik und damit die Maskierung des Fortschreitens der Erkrankung verhindern und im übrigen sei „nicht nachvollziehbar“, warum die für homöopathische Einzelmittel geltenden Grundsätze für die fixen Kombinationen der Einzelmittel nicht gelten sollten.
Oberverwaltungsgericht Münster
Der Naturheilmittelhersteller ging in die Berufung, die streitgegenständliche Dosierungsfrage wurde in der zweiten Instanz, beim Oberverwaltungsgericht Münster, neu verhandelt und das Urteil der ersten Instanz tatsächlich korrigiert. Die Richter ließen in ihre Urteilsfindung nicht nur die Ergebnisse der Therapeutenbefragung einfließen, sondern auch folgenden Aspekt: Eine höhere Dosierung komplexhomöopathischer Kombinationsarzneimittel lasse sich schon allein deshalb sinnhaft begründen, weil auch in der klassischen Homöopathie zwei volle Einzeldosen verordnet werden, wenn der Therapeut zwei Einzelhomöopathika nacheinander verordnet. Entsprechend könnten für Kombinationsmittel, die häufig Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkungsansätzen (organspezifisch, symptomatisch, konstitutionell etc.) enthalten, die in den Aufbereitungsmonographien angegebenen Dosierungen der Bestandteile daher durchaus addiert werden. Die in der Klage des Naturheilmittelherstellers geforderte höhere Dosierung sei daher in der Sache begründbar und gerechtfertigt, die niedrige Dosierungsvorschrift des Bundesinstituts für Arzneimittel jedoch nicht. Das Gericht wies darauf hin, dass die Besonderheiten der Komplexmittelhomöopathie sowohl von der Kommission D als auch vom BfArM zu wenig berücksichtigt worden seien, und gab der Klage des Naturheilmittelherstellers statt. Auch mit dem Hinweis, dass unter den Begriff des „Risikos“ bei homöopathischen Arzneimitteln wie bei den allopathischen Medikamenten nur pharmakologisch-toxische Risiken fallen und deshalb der pauschale Hinweis des BfArM auf die theoretische Möglichkeit von Erstverschlimmerungen und Prüfsymptomen als Grundlage für eine gesetzlich vorgeschriebene niedrigere Dosierungsempfehlung nicht ausreiche.
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Dennoch ging das BfArM in Berufung und brachte die Auseinandersetzung vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses nahm zunächst von einem Urteil Abstand: „Ob die Klage (sc.: des Naturheilmittelherstellers) Erfolg hat, kann ohne weitere Tatsachenfeststellungen nicht entschieden werden. Die Sache ist deshalb unter Aufhebung des Berufungsurteils zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuweisen.“ Das endgültige Urteil steht noch aus.
Wichtig bleibt zunächst für den praktizierenden Therapeuten: Er darf nach wie vor so hoch dosieren, wie er es therapeutisch für notwendig erachtet. Die Vorschriften des BfArM beziehen sich nur auf die Tropfenzahl, die der Hersteller von homöopathischen Komplexmitteln in der Packungsbeilage und im Arzneimittelkompendium angeben darf. Heilpraktiker und Naturmediziner sind nach wie vor frei in der Festlegung der erforderlichen Tropfenzahl.
...
Korrespondenzadresse:
Margret Rupprecht, Medizinjournalistin, Hohensalzaer Str. 6a, 81929 München, www.quinta-essentia.info
Der Stoffwechsel Übergewichtiger profitiert von Resveratrol
In der niederländischen Studie erhielten elf übergewichtige, aber sonst gesunde Männer zweimal vier Wochen lang entweder Resveratrol in üblicher Dosis oder Plazebo. Dabei wurde so verfahren, dass zuerst die eine Gruppe der Studienteilnehmer einen Monat lang Resveratrol erhalten hatten und nach einer vierwöchigen Pause das Scheinmedikament. Bei der anderen Gruppe war der Ablauf genau umgekehrt. Zur Beurteilung der Stoffwechselveränderungen unter dem sekundären Pflanzenstoff wurden die Stoffwechselrate, der Blutzuckerspiegel, der Blutdruck sowie die Fettspeicherung und die Fettverbrennung in der Leber bestimmt.
Resveratrol verbessert den Stoffwechsel deutlich
Es zeigte sich, dass auch der menschliche Stoffwechsel von Resveratrol enorm profitiert. So wurden der systolische Blutdruck um 5 mmHg gesenkt, die Muskelfunktion verbessert und die Fettverbrennung im Muskel erhöht. Die Blutfettwerte wurden ebenso reduziert wie die in der Leber gespeicherte Fettmenge. Die Insulinsensitivität wurde verbessert. Außerdem zeigte sich auch in dieser Studie die antientzündliche Wirkung von Resveratrol.
Diese Ergebnisse sind in der heutigen Zeit, in der extremes Übergewicht und Diabetes bereits das Ausmaß einer Epidemie angenommen haben, von besonderer Bedeutung. Denn mit Substanzen, die Sirt1 aktivieren, kann den auf extremes Übergewicht bzw. auf einen ungesunden Lebensstil zurückzuführenden Folgeerkrankungen vorgebeugt werden.
Resveratrol, ein natürlicher in verschiedenen Pflanzen wie Weintrauben enthaltener Anti-Aging-Wirkstoff, imitiert auch in Humanstudien den Effekt einer eingeschränkten Kalorienaufnahme und/oder eines Ausdauertrainings und kann auf diesem Weg zu einer Gewichtsabnahme führen. Dies zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Universität Maastricht.
Damit Resveratrol den Stoffwechsel positiv beeinflusst, müssten relativ große Mengen von Rotwein bzw. Trauben oder Beeren verzehrt werden. Eine Alternative bietet hier ein Nahrungsergänzungsmittel, das Resveratrol aus Weintraubenextrakt enthält, z.B. Resol® (Köhler Pharma).
Es enthält pro Kapsel 125 mg des sekundären Pflanzenstoffs Resveratrol, das aus Weintraubenextrakt gewonnen wird
- aktiviert das Langelebigkeits-Gen Sirt1
- stimuliert die AMP-Kinase
- senkt zu hohe Glukosespiegel
- reduziert den Blutdruck
- erhöht die Insulinsensitivität
- verbessert die Fettverbrennung
- besitzt antientzündliche Effekte
- ist frei von Gluten, Fruktose und Laktose sowie von künstlichen Aroma- und Konservierungsstoffen
- ist ausschließlich in Apotheken erhältlich
Tipp:
Der sekundäre Pflanzenstoff Resveratrol könnte bei Übergewicht und ungesunder Lebensweise den Stoffwechsel günstig beeinflussen und so evtl. Folgeerkrankungen vorbeugen.
Anschrift der Verfasserin: Gabi Schwarz, Benediktenwandstr. 5, 81545 Munchen
Artischockenspezialextrakt ist ein bewährtes Mittel zur Linderung dyspeptischer Beschwerden, die durch einen Mangel an Gallensäuren verursacht werden. Gallensäuren werden nach fetthaltigen Mahlzeiten ausgeschüttet, um die Nahrungsfette im Darm zu emulgieren und damit verdaubar zu machen. Stehen nicht genügend Gallensäuren zur Verfügung, wird überschüssiges Fett von der Darmflora verstoffwechselt, was zur Bildung großer Mengen an Gasen führt. Dies wiederum äußert sich für den Patienten in Form von schmerzhaften Oberbauchbeschwerden, Blähungen und Durchfall oder Obstipation.
Der Extrakt der Königsartischocke regt den Leberstoffwechsel an, und sorgt so für eine verstärkte Bildung und Ausschüttung von Gallensäuren. Experimentell am Menschen belegt ist eine Steigerung des Galleflusses um 150 Prozent (1). Die Relevanz dieser Beobachtung ist sowohl in breit angelegten Anwendungsstudien als auch in doppelblinden Untersuchungen bestätigt (2-7): Die Einnahme von Artischockenextrakt nach Mahlzeiten lindert die fettbedingten Verdauungsbeschwerden. Ganz besonders deutlich zeigt sich dies in der Praxis bei Patienten, denen operativ die Gallenblase entfernt wurde.
Unverdaute Fette im Darm können zur Ausbildung eines ungünstigen Keimspektrums der Darmflora beitragen. Umso interessanter ist daher die Beobachtung eines über Leberstoffwechsel und Gallenausschüttung hinausgehenden Effektes, der geeignet ist, das Gesamtbild der Artischockeneffekte sehr günstig abzurunden: Königsartischockenextrakt könnte durch Verschiebung der Keimbesiedlung im Darm präbiotische Effekte zukommen.
Verschiebungen der Keimflora, die sich unter ungünstigen Umständen wie zum Beispiel nach Antibiotikaeinnahme oder bei Aufenthalt in Entwicklungsländern ergeben können, begünstigen das Wachstum unerwünschter Keime, was dann wiederum Verdauungsstörungen auslöst (8). In der aktuell vorgelegten Studie wurde die Hemmwirkung des Extraktes in Hepar-SL forte auf verschiedene Keimarten der Darmflora getestet. Dabei wurde bei unerwünschten Bakterien ein Hemmeffekt beobachtet. Es wäre also auf der Basis dieser Beobachtungen möglich, dass die regelmäßige Einnahme von Königsartischockenextrakt zu einer Verschiebung der intestinalen Flora hin zu einem günstigeren Keimspektrum führt. Gehemmt wurden vor allem Peptostreptococcus anaerobia, Bacillus fragilis, Clostridum perfringens und Enterococcus faecalis, wohingegen die als nützlich betrachteten Milchsäurekeime Lactobacillus acidophilus und L. plantarum unbeeinflusst blieben. Die Hemmwirkung wurde in der Regel bei Konzentrationen von 100 mg/ml festgestellt, im Falle von P. anaerobia sogar bereits bei 10 mg/ml.
In weiteren Untersuchungen wäre nun zu belegen, in wieweit diese Befunde aus der Testung in Bakterienkulturen sich in klinischen Beobachtungen wiederfinden. Die Testungen zum Effekt von Königsartischockenextrakt auf ausgewählte Vertreter der Darmflora eröffnen aber prinzipiell neue Aspekte zur Erklärung dessen Wirksamkeit in der Behandlung dyspeptischer Beschwerden.
Literatur
(1) Kirchhoff R, Beckers C, Kirchhoff GM, Trinczek-Gärtner H, Petrowicz O, Reimann HJ. Increase in choleresis by means of artichoke extract. Phytomedicine 1994; 1:107-115.
(2) Fintelmann V. Antidyspeptische und lipidsenkende Wirkungen von Artischockenblätterextrakt. Ergebnisse klinischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit von Hepar-SL(R) forte an 553 Patienten. Z Allg Med 1996; 72 (Suppl. 2):3-19.
(3) Fintelmann V, Petrowicz O. Langzeitanwendung eines Artischockenextraktes bei dyspeptischem Symptomenkomplex: Ergebnisse einer Beobachtungsstudie. Naturamed 1998; 13(9):17-26.
(4) Marakis G, Walker AF, Middleton RW, Booth JC, Wright J, Pike DJ. Artichoke leaf extract reduces mild dyspepsia in an open study. Phytomedicine 2002; 9(8):694-699.
(5) Bundy R, Walker AF, Middleton RW, Marakis G, Booth JC. Artichoke leaf extract reduces symptoms of irritable bowel syndrome and improves quality of life in otherwise healthy volunteers suffering from concomitant dyspepsia: a subset analysis. J Altern Complement Med 2004; 10(4):667-669.
(6) Holtmann G, Adam B, Haag S, Collet W, Grünewald E, Windeck T. Efficacy of artichoke leaf extract in the treatment of patients with functional dyspepsia: a six-week placebo-controlled, double-blind, multicentre trial. Aliment Pharmacol Ther 2003; 18(11-12):1099-1105.
(7) Meier R, Brignoly R. Artischockenblätterextrakt bei funktioneller Dyspepsie. Schweiz Zschr Ganzheitsmed 2005; 17:216-221.
(8) Bischoff S. Probiotika, Präbiotika und Synbiotika. Stuttgart: Thieme-Verlag, 2009.
Stress ist eine individuell unangenehm empfundene Spannungssituation und entsteht, wenn die Anforderungen an den Menschen hoch sind und die Bewältigungsmöglichkeiten nicht ausreichen.
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EINFÜHRUNG/HINTERGRUND
„Drei Dinge helfen, die Mühseligkeit des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.“ (Immanuel Kant)
Das Leben vieler Menschen wird durch Stress, Reizüberflutung, eine zunehmende Arbeitsbelastung und hohen Zeitdruck dominiert, ohne dass ein adäquater Ausgleich geschaffen werden kann. Die Anspannung und Nervosität des Tages führen nachts häufig zu Schlafstörungen, so dass es diesen Menschen immer schwerer fällt der „Mühseligkeit des Lebens“ mit Hoffnung und Lachen zu begegnen. Selbst bei Kindern sind psychische Erkrankungen, zu denen z.B. Schlafstörungen, psychosomatische Beschwerden, Angstzustände und Depressionen gehören, weiter verbreitet, als allgemein angenommen wird [1]. In der Medizin werden diese Beschwerden mit einem breiten Maßnahmenspektrum behandelt, dass zumeist chemische Antidepressiva, Anxiolytika bzw. Hypnotika ebenso enthält, wie verhaltenstherapeutische Verfahren [2, 3]. Bis dauerhafte Veränderungen im Verhalten und der täglichen Routine verankert sind, kann viel Zeit vergehen, in der eine begleitende Medikation notwendig ist. Aufgrund des Nebenwirkungs-, Wechselwirkungs- und Abhängigkeitspotentials kann eine Langzeitbehandlung mit chemischen Arzneimitteln oft nur bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Lebensqualität durchgeführt werden [2, 4, 5]. Als Alternative gelangen daher zunehmend naturheilkundliche Therapien zur Anwendung [6-8]. Die vorliegende Beobachtungsstudie mit Kindern und Erwachsenen verdeutlicht die gute Verträglichkeit bei gleichzeitig hoher Wirksamkeit des Komplexhomöopathikums PASCONAL® Nerventropfen.
METHODIK
2010 wurden im Rahmen einer nicht-interventionellen Beobachtungsstudie (prospektiv, nicht-randomisiert) 72 Kinder und Jugendliche (1-17 Jahre) und 253 Erwachsene (18-89 Jahre) über eine Dauer von ca. vier Wochen mit PASCONAL® Nerventropfen behandelt. Das Komplexhomöopathikum setzt sich aus Avena sativa Ø, Valeriana Ø, Ignatia Dil. D4 und Tarantula Dil. D5 zusammen. Die Mehrheit der Patienten wurde im Rahmen der Dosierungsempfehlung mit einer täglichen Dosis von durchschnittlich 3x10 Tropfen behandelt, während die Dosis der übrigen Patienten nach Entscheidung des behandelnden Arztes über der Dosierungsempfehlung lag. Die Einschlussdiagnose für die Dokumentation („nervöse Erkrankungen und Schlafstörungen“) lag im Durchschnitt zwei Jahre zurück. Entsprechend der in der Fachinformation aufgeführten Gegenanzeigen wurden Kinder unter einem Jahr und Alkoholkranke nicht behandelt. Der Großteil der Patienten wurde aufgrund der Einschlussdiagnose vor (75%) und einige während der Beobachtungsstudie (32%) mit anderen Medikamenten und/oder Therapien behandelt. Die Datenerhebung durch den Therapeuten schloss einen Dokumentationsbogen ein und erfolgte zu Beobachtungsbeginn, sowie ca. 2 Wochen und ca. 4 Wochen nach Behandlungsbeginn. Dokumentiert wurden 12 verschiedene Symptome, insbesondere: Nervosität/Innere Unruhe, Erregbarkeit/Überspanntheit, Schlafstörungen und unruhiger Schlaf (alle weiteren Symptome siehe Abbildung). Darüber hinaus wurde gezielt nach eventuellen Nebenwirkungen gefragt. Der Fokus lag auf der Evaluierung der Sicherheit und Wirksamkeit von PASCONAL® Nerventropfen. Die Ergebnisse der Beobachtungsstudie wurden nicht nur deskriptiv sondern auch explorativ von einem unabhängigen Statistiker analysiert. Beide Analysen kamen zu dem gleichen Ergebnis.
ERGEBNISSE
Zu Beginn der Beobachtungsstudie berichteten 76% der vorbehandelten Patienten, das vorherige Therapien zur Behandlung nervöser Erkrankungen und Schlafstörungen nur „mäßig wirksam“ oder „wirkungslos“ gewesen seien. Die Verträglichkeit dieser Therapien wurde von mehr als einem Viertel der Patienten mit „moderat“ oder „schlecht“ angegeben.
Zu diesem Zeitpunkt der Eingangsuntersuchung gab die Mehrheit der Patienten mäßige oder starke Beschwerden für folgende Symptome an: Nervosität/Innere Unruhe (75%), Erregbarkeit/Überspanntheit (64%), Schlafstörungen (71%) und unruhiger Schlaf (69%). Durch die Einnahme von PASCONAL® Nerventropfen verbesserten sich diese vier Krankheitsmerkmale innerhalb des Beobachtungszeitraumes soweit, dass mehr als 84% der betroffenen Patienten keine oder nur noch leichte Beschwerden angaben. Symptome, die weniger verbreitet und/oder schwächer ausgeprägt waren, verbesserten sich ebenfalls im Laufe der Behandlung. So waren je nach Symptom 85%-90% der betroffenen Studienteilnehmer am Ende der Beobachtungszeit beschwerdefrei oder berichteten nur von leichten Beschwerden. Die weitere explorative Analyse der Daten zeigte, dass eine signifikant höhere Wirksamkeit bei den Patienten beobachtet werden konnte, die keine Begleitmedikation aufgrund der Einschlussdiagnose einnahmen. Unabhängig von der Begleitmedikation konnte im Hinblick auf die Therapiedauer bereits in den ersten 4 Therapiewochen eine starke Reduktion der Beschwerden dokumentiert werden. Durch eine Behandlungsdauer von mehr als vier Wochen ließ sich die Wirksamkeit nochmals signifikant verbessern.
Im Vergleich zu den vorherigen Therapien gaben 67% der Erwachsenen ( > 18-Jährigen) an, dass PASCONAL® Nerventropfen eine bessere Wirksamkeit haben. In der Gruppe der < 18-Jährigen waren 80% der Studienteilnehmer dieser Überzeugung.
Die überwiegende Mehrheit der Patienten (zwei Wochen nach Therapiebeginn: 96% bzw. am Therapieende: 93%) bewerteten die Verträglichkeit von PASCONAL® Nerventropfen mit „sehr gut“. Insgesamt wurden nur sieben unerwünschte Arzneimittelwirkungen (2x Übelkeit, 2x Kopfschmerzen, 2x Müdigkeit und 1x Tachykardie/Säurereflux) gemeldet, die einen möglichen Zusammenhang mit der Studienbehandlung haben könnten. Einen gesicherten Zusammenhang zur Studienmedikation hatte nur eine Meldung (Zunge und Schleimhaut unter der Zunge waren von der Alkoholkonzentration der Tropfen betroffen). Eine weitere medizinische Behandlung war nicht erforderlich. Besonders erfreulich (jedoch aufgrund bisheriger Erfahrungen nicht unerwartet) ist, dass in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen ( < 18-jährige) keine Nebenwirkungen aufgetreten sind.U)aufgetreten sind. KG ERGEBNISSE
FAZIT
Alle diese Ergebnisse zeigen, dass sich das Komplexhomöopathikum aus Avena sativa, Valeriana, Ignatia und Tarantula bei erwachsenen Patienten und Kindern ab 1 Jahr zur Behandlung von nervösen Erkrankungen und Schlafstörungen hervorragend eignet. Insbesondere für Patienten ohne Begleitmedikation und einer längerfristigen Behandlung sind PASCONAL® Nerventropfen ein wirksames und gut verträgliches Arzneimittel zur Behandlung von nervösen Erkrankungen und Schlafstörungen.
LITERATUR
1. Kraft, K., Schlaf- und psychische Störungen im Kindesalter. Z Phytotherapie, 2007. 28: p. 235-7.
2. Rosenberg, R.P., Sleep maintenance insomnia: strengths and weaknesses of current pharmacologic therapies. Ann. Clin. Psychiatry, 2006. 18: p. 49-56.
3. Larzelere, M.M. and P. Wiseman, Anxiety, depression, and insomnia. Prim Care, 2002. 29(2): p. 339-60, vii.
4. Tan, K.R., et al., Neural bases for addictive properties of benzodiazepines. Nature, 2010. 463(7282): p. 769-74.
5. Vicens, C., et al., Comparative efficacy of two primary care interventions to assist withdrawal from long term benzodiazepine use: a protocol for a clustered, randomized clinical trial. BMC Fam Pract, 2011. 12: p. 23.
6. WHO, Legal Status of Traditional Medicine and Complementary/Alternative Medicine: A Worldwide Review2001.
7. Barnes, P.M., et al., Complementary and alternative medicine use among adults: United States, 2002. Adv Data, 2004(343): p. 1-19.
8. Schneider, B., J. Hanisch, and M. Weiser, Complementary medicine prescription patterns in Germany. . Ann. Pharmacother., 2004. 38: p. 502ñ507.
Die Studie wurde beim Protocol Registration System ClinicalTrials.gov (NCT01125605) registriert. Alle Teilnehmer und ihre Eltern gaben ihre schriftliche Einverständniserklärung.
Anschriften der Verfasser:
PASCOE Naturmedizin, Abteilung Klinische Forschung, Schiffenberger Weg 55, 35383 Giessen, Deutschland
* Korrespondenz an:
Dr. Gabriele Weiß, Research & Development PASCOE Naturmedizin, Schiffenberger Weg 55, 35383 Giessen
E-Mail: gabriele.weiss@pascoe.de
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Studien:
S. de la Motte et al.: Doppelblindvergleich zwischen einem Apfelpektin/Kamillenextrakt-Präparat und Plazebo bei Kindern mit Diarrhoe. Arzneim.-Forsch./Drug Res. 47 (II), 11, 1249 (1997)
B. Becker et al.: Behandlung akuter unspezifischer Durchfallerkrankungen bei Kindern. Päd 1 (2006)
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Quelle: Dr. Loges